10.10.2022 | Das Bundesarbeitsgericht hat in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass alle Unternehmen die geleistete Arbeitszeit ihrer Beschäftigten exakt erfassen müssen. Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat es bisher nicht gegeben. Die IG Metall Velbert begrüßt die Entscheidung.