Seminare für Alle

Wir bieten als IG Metall auch Seminare nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz an, an denen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnehmen können. Für IG Metall Mitglieder sind diese Seminare kostenfrei. 

Gemäß des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW (AWbG) haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben ab zehn Beschäftigten nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten. Für die Zeit des Bildungsurlaubs wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt und der Arbeitgeber hat das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung einen Anspruch auf insgesamt fünf Tage Bildungsurlaub.

Wir beraten und unterstützen dich auch gerne bei der Antragstellung im Betrieb. Hierzu kannst du dich entweder telefonisch an uns wenden oder dich an deinen Betriebsrat (Bildungsberater) wenden.

Weitere Informationen

Der Weg zum Bildungsurlaub

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