Leistungen, Rechtschutz und Beratung für Mitglieder

Mitglieder der IG Metall sind klar im Vorteil: Rechtsschutz, Streikgeld, Freizeitunfallversicherung und vieles mehr - wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.

"Alles inklusive" - unsere Leistungen auf einen Blick

Wir bieten unseren Mitgliedern in allen Arbeits- und Lebenslagen ein breites Angebot von Leistungen und persönlicher Beratung. Der DGB-Rechtsschutz ist nur ein Teil davon. Der Beitrag dafür: nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu. Werden Sie Mitglied einer starken Gemeinschaft und profitieren Sie von unserem Angebot.

Ob im Betrieb, während der Ausbildung, des Studiums, des Wehr- oder Zivildienstes oder bei Erwerbslosigkeit und in der Rente - mit unseren Leistungen und Kompetenzen verbessern wir die Arbeits- und Lebensqualität unserer Mitglieder. Unser Angebot umfasst Rechtsberatung und Rechtsschutz sowie Informationen zu Politik und Gesellschaft. Wir beraten und informieren aktuell in der Arbeits- und Lebenswelt und unterstützen unsere Mitglieder finanziell bei Streik und Maßregelung, bei Notfällen sowie bei einem Freizeitunfall und im Todesfall.


Nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen

Beschäftigte und Auszubildende zahlen als Mitgliedsbeitrag ein Prozent von ihrem Bruttoeinkommen. Für einen reduzierten Beitrag erhalten Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Beschäftigte in Elternzeit, Erwerbslose und Rentner ebenfalls auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Leistungen der IG Metall.


Unser Rechtsschutz

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen ist die DGB Rechtsschutz GmbH die größte Anbieterin Deutschlands. Sie bietet unseren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung - wenn nötig durch alle Instanzen. Rechtsschutz wird gewährt bei arbeitsrechtlichen Differenzen, etwa beim Einkommen, bei Kündigung, bei Fragen zu Urlaub, Eingruppierung oder bei der Lohnfortzahlung. Auch wenn es um Mutterschutz, betriebliche Altersversorgung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis geht, ist die "Fachkanzlei" für unsere Mitglieder da. Sie berät kompetent zur Renten-, Arbeitslosen- oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Wehr- und Zivildienstleistende können sich bei Fragen zur Musterung, Verweigerung und Rückstellung kostenlos juristisch beraten lassen. Mitglieder, die im Ausland arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf Rechtsschutz. Der Europäische Metallgewerkschaftbund (EMB) bietet bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr Beratungsleistungen an. Für Rechtsschutzfälle, die aus organisatorischer und agitatorischer Tätigkeit entstehen, besteht keine Karenzzeit. In allen anderen Fällen können Mitglieder den Rechtsschutz ab einer dreimonatigen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.


Streikfall und Maßregelung

In betrieblichen Auseinandersetzungen findet sich nicht immer sofort ein Kompromiss. Wir weichen den Konflikten nicht aus, sondern setzen uns für gerechte Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen ein. Um das zu erreichen, sind Streiks das äußerste Mittel. Die Politik und Durchsetzungsfähigkeit der IG Metall steht und fällt mit ihrer Streikfähigkeit. Streikende Mitglieder erhalten von der IG Metall Streikgeld. Beschäftigte, die drei bis zwölf Monate Mitglied sind, erhalten in einer Streikwoche das Zwölffache ihres durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags als Streikgeld. Bei zwölf bis sechzig Monaten IG Metall-Mitgliedschaft beträgt das Streikgeld das Dreizehnfache und bei über sechzig Monaten das Vierzehnfache des durchschnittlichen Beitrags. Mit unserem "Leistungsrechner" können Sie ausrechnen, was Ihnen im Streikfall zusteht. Arbeitgeber versuchen immer wieder, Beschäftigte wegen ihrer Teilnahme an Tarifkonflikten und Streiks zu maßregeln, zum Beispiel durch Abmahnung, Kündigung oder Nichtzahlung von Prämien. Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern nach Arbeitskämpfen eine Maßregelungsklausel, damit solche Abmahnungen zurückgenommen werden.


Wir unterstützen in schweren Situationen

Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können sie mit finanzieller Hilfe rechnen. Sie wird unbürokratisch gewährt. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Auch im Todesfall helfen wir den Angehörigen so gut es geht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld.


Freizeit-Unfallversicherung

Die IG Metall bietet mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Der Versicherungsschutz ist im Beitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Das heißt, er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft tritt die Freizeit- Unfallversicherung automatisch in Kraft.


Mitgliedermagazin metall und Weiterbildung gratis

Unsere Mitglieder bekommen die "metall" kostenlos nach Hause geschickt. Das Monatsmagazin für Mitglieder bietet Berichte, Reportagen sowie Mitteilungen über aktuelle gewerkschaftliche, betriebliche und politische Themen. Zu vielen gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitisch wichtigen Themen erstellen wir Informationsbroschüren, die Hintergrundwissen kurz und prägnant vermitteln. Unsere Mitglieder können sich mit dem umfassenden Seminarangebot gewerkschaftlich, betrieblich und persönlich weiterbilden. Die Seminarteilnahme ist für Mitglieder kostenfrei.

Übersicht der Leistungen für Mitglieder

Überblick der Mitgliedervorteile beim IG Metall-Vorstand:

Das bringt die Mitgiedschaft: Leistungen der IG Metall

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